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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §19 Abs3;Rechtssatz
Die Beurteilung der Pachtvorauszahlung als Darlehen hat eine vom Fortbestand des Pachtvertrages losgelöste Rückzahlungsverpflichtung mit vereinbarter Laufzeit, Rückzahlungsmodalität und Verzinsung des Darlehens zur Voraussetzung (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 10. Oktober 1996, 94/15/0121, und vom 23. Mai 2000, 2000/14/0060).Die Beurteilung der Pachtvorauszahlung als Darlehen hat eine vom Fortbestand des Pachtvertrages losgelöste Rückzahlungsverpflichtung mit vereinbarter Laufzeit, Rückzahlungsmodalität und Verzinsung des Darlehens zur Voraussetzung vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 10. Oktober 1996, 94/15/0121, und vom 23. Mai 2000, 2000/14/0060).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008150027.X03Im RIS seit
26.03.2010Zuletzt aktualisiert am
23.12.2014