RS Vwgh 2010/2/23 2006/15/0092

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Veröffentlicht am 23.02.2010
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2006/15/0093

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde ist an eine allenfalls abweichende steuerliche Beurteilung des festgestellten Sachverhaltes durch die Strafbehörde nicht gebunden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. September 1996, 95/13/0214).Die Abgabenbehörde ist an eine allenfalls abweichende steuerliche Beurteilung des festgestellten Sachverhaltes durch die Strafbehörde nicht gebunden vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. September 1996, 95/13/0214).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2006150092.X03

Im RIS seit

26.03.2010

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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