Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2006/15/0093Rechtssatz
Die Abgabenbehörde ist an eine allenfalls abweichende steuerliche Beurteilung des festgestellten Sachverhaltes durch die Strafbehörde nicht gebunden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. September 1996, 95/13/0214).Die Abgabenbehörde ist an eine allenfalls abweichende steuerliche Beurteilung des festgestellten Sachverhaltes durch die Strafbehörde nicht gebunden vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. September 1996, 95/13/0214).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006150092.X03Im RIS seit
26.03.2010Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010