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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/15/0149Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/13/0081 E 13. Dezember 1995 RS 2Stammrechtssatz
Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder wenigstens glaubhaft zu machen (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0125); dieser Nachweis bzw diese Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, auf Grund derer gerade in einem bestimmten Wirtschaftsjahr die Teilwertabschreibung mit steuerlicher Wirkung zu berücksichtigen sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2005150148.X04Im RIS seit
19.03.2010Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017