RS Vwgh 2010/2/24 2009/04/0209

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2010
beobachten
merken

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Ein Auftraggeber kann sich der Verpflichtung zur Ausschreibung wiederkehrender Leistungen - mittels Rahmenvertrages - nicht dadurch entziehen, dass er Verträge mit mehreren Unternehmern abschließt oder seine Bereitschaft dazu kundtut.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009040209.X03

Im RIS seit

04.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten