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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §1;Rechtssatz
Ein Auftraggeber kann sich der Verpflichtung zur Ausschreibung wiederkehrender Leistungen - mittels Rahmenvertrages - nicht dadurch entziehen, dass er Verträge mit mehreren Unternehmern abschließt oder seine Bereitschaft dazu kundtut.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009040209.X03Im RIS seit
04.04.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015