RS Vwgh 2010/2/24 2009/04/0209

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Veröffentlicht am 24.02.2010
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Index

E6J
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

62007CJ0300 Hans und Christophorus Oymanns VORAB;
BVergG 2006 §1;
BVergG 2006;

Rechtssatz

Für die Anwendung der vergaberechtlichen Bestimmungen kommt es nicht darauf an, ob ein Vertrag auf bestimmte Zeit oder unbestimmte Zeit abgeschlossen wird; auch der EuGH hat im Urteil vom 11. Juni 2009, Rs C-300/07, Oymanns, nicht auf dieses Kriterium abgestellt.

Gerichtsentscheidung

EuGH 62007J0300 Hans und Christophorus Oymanns VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009040209.X02

Im RIS seit

04.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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