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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §238 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2008/13/0227 E 24. Februar 2010Rechtssatz
Die Haftung des Geschäftsführers knüpft zeitlich daran an, wann die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären, womit sich die Frage ihrer späteren Einbringlichkeit nicht mehr stellt. Ein Verschulden am späteren Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft nicht Haftungsvoraussetzung ist (vgl. dazu etwa die Nachweise bei Ritz, BAO3, § 9 Tz 10).Die Haftung des Geschäftsführers knüpft zeitlich daran an, wann die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären, womit sich die Frage ihrer späteren Einbringlichkeit nicht mehr stellt. Ein Verschulden am späteren Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft nicht Haftungsvoraussetzung ist vergleiche dazu etwa die Nachweise bei Ritz, BAO3, Paragraph 9, Tz 10).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008130228.X01Im RIS seit
01.04.2010Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010