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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §1332;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/21/0033Rechtssatz
Nach dem klaren Wortlaut des im Juristenkalender zitierten § 1 des Bundesgesetzes über die Hemmung des Fristenablaufes durch den 31. Dezember 2001, BGBl. I Nr. 64/2001, besteht kein Anhaltspunkt dafür, diese Bestimmung auch für Fristberechnungen ab dem Jahr 2002 heranzuziehen (vgl. B OGH 8. September 2009, 1 Ob 162/09v). Die damit nicht in Einklang zu bringende unrichtige Auslegung durch den Rechtsanwalt des Antragstellers fällt deshalb besonders ins Gewicht, weil derartige Berechnungen von Fristen (unter Berücksichtigung von Feiertagen und ihnen gleichgestellten Tagen) zu den grundlegenden Kenntnissen jedes Rechtsberufes zählen. Es durfte auch nicht ohne Weiteres auf die Angaben in einem nicht amtlichen Arbeitsbehelf vertraut werden. Der dem Rechtsanwalt unterlaufene Rechtsirrtum begründet daher grobe Fahrlässigkeit.Nach dem klaren Wortlaut des im Juristenkalender zitierten Paragraph eins, des Bundesgesetzes über die Hemmung des Fristenablaufes durch den 31. Dezember 2001, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 2001,, besteht kein Anhaltspunkt dafür, diese Bestimmung auch für Fristberechnungen ab dem Jahr 2002 heranzuziehen vergleiche B OGH 8. September 2009, 1 Ob 162/09v). Die damit nicht in Einklang zu bringende unrichtige Auslegung durch den Rechtsanwalt des Antragstellers fällt deshalb besonders ins Gewicht, weil derartige Berechnungen von Fristen (unter Berücksichtigung von Feiertagen und ihnen gleichgestellten Tagen) zu den grundlegenden Kenntnissen jedes Rechtsberufes zählen. Es durfte auch nicht ohne Weiteres auf die Angaben in einem nicht amtlichen Arbeitsbehelf vertraut werden. Der dem Rechtsanwalt unterlaufene Rechtsirrtum begründet daher grobe Fahrlässigkeit.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010210002.X01Im RIS seit
02.08.2010Zuletzt aktualisiert am
03.08.2010