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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §26 Abs2;Rechtssatz
Die Nichtgewährung des Zutritts zum Betriebsgelände iSd § 28 Abs. 1 Z. 2 lit. d AuslBG muss jedenfalls dann angenommen werden, wenn zutrittsberechtigte Organe vom Arbeitgeber aufgefordert werden, die Betriebsstätte (bzw. wesentliche Teile davon) zu verlassen (vgl. E 30. Juni 2004, 2001/09/0160). Aus welchem Grund der Arbeitgeber die Organe zum Verlassen des Gasthauses aufgefordert hat, ist dabei ohne Belang.Die Nichtgewährung des Zutritts zum Betriebsgelände iSd Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 2, Litera d, AuslBG muss jedenfalls dann angenommen werden, wenn zutrittsberechtigte Organe vom Arbeitgeber aufgefordert werden, die Betriebsstätte (bzw. wesentliche Teile davon) zu verlassen vergleiche E 30. Juni 2004, 2001/09/0160). Aus welchem Grund der Arbeitgeber die Organe zum Verlassen des Gasthauses aufgefordert hat, ist dabei ohne Belang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010090015.X02Im RIS seit
04.04.2010Zuletzt aktualisiert am
28.05.2010