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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §26 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/09/0113 E 20. November 2001 VwSlg 15717 A/2001 RS 3Stammrechtssatz
Eine bestimmte Form, in der der Arbeitgeber nach § 26 Abs. 3 AuslBG beim Betreten des Betriebs von der bevorstehenden Kontrolle zu informieren ist, enthält das Gesetz nicht.Eine bestimmte Form, in der der Arbeitgeber nach Paragraph 26, Absatz 3, AuslBG beim Betreten des Betriebs von der bevorstehenden Kontrolle zu informieren ist, enthält das Gesetz nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010090015.X01Im RIS seit
04.04.2010Zuletzt aktualisiert am
28.05.2010