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25/02 StrafvollzugNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei dem Begehren des Strafgefangenen um Genehmigung des Ankaufs von DVDs mit pornografischem Inhalt handelt es sich um ein Ansuchen um Gewährung einer Vergünstigung im Sinne des § 24 Abs. 3 Z 3 StVG (Hinweis E vom 27. Juni 2006, 2005/06/0345). Vor dem Hintergrund des § 22 Abs. 3 StVG hat mangels entsprechender gesetzlicher Anordnung die Ablehnung solcher Ansuchen nicht bescheidmäßig zu erfolgen und es ist auch mangels gesetzlicher Anordnung nicht erforderlich, dass die Ablehnung des Ansuchens in einer den Kriterien des § 60 AVG entsprechenden Weise zu begründen wäre. Korrespondierend dazu normiert § 120 Abs. 2 erster Satz StVG als Frist für eine Beschwerde den Tag, an welchen dem Strafgefangenen "der Beschwerdegrund bekannt geworden ist". (Hier:Bei dem Begehren des Strafgefangenen um Genehmigung des Ankaufs von DVDs mit pornografischem Inhalt handelt es sich um ein Ansuchen um Gewährung einer Vergünstigung im Sinne des Paragraph 24, Absatz 3, Ziffer 3, StVG (Hinweis E vom 27. Juni 2006, 2005/06/0345). Vor dem Hintergrund des Paragraph 22, Absatz 3, StVG hat mangels entsprechender gesetzlicher Anordnung die Ablehnung solcher Ansuchen nicht bescheidmäßig zu erfolgen und es ist auch mangels gesetzlicher Anordnung nicht erforderlich, dass die Ablehnung des Ansuchens in einer den Kriterien des Paragraph 60, AVG entsprechenden Weise zu begründen wäre. Korrespondierend dazu normiert Paragraph 120, Absatz 2, erster Satz StVG als Frist für eine Beschwerde den Tag, an welchen dem Strafgefangenen "der Beschwerdegrund bekannt geworden ist". (Hier:
"Beschwerdegrund" in diesem Sinne war die Bekanntgabe der Ablehnung und nicht erst die spätere Bekanntgabe näherer Gründe für die bereits erfolgte Ablehnung.)
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Justiz JustizverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010060009.X01Im RIS seit
26.03.2010Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010