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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Der Nachbarin kommt ein Mitspracherecht hinsichtlich jener Kosten, die von der Behörde erster Instanz der Bauwerberin auferlegt wurden, nicht zu.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009060226.X05Im RIS seit
26.03.2010Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010