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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 idF 2005/I/101;Rechtssatz
In einem Verfahren betreffend Übertretung des AuslBG ist es nach Berücksichtigung der tatsächlichen Ausgestaltung der vom Ausländer erbrachten Tätigkeit rechtlich nicht mehr entscheidungswesentlich aus welchen Gründen dieser keine Rechnung legte bzw. ihm ein geeignetes Transportmittel (kostenlos) zur Verfügung gestellt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008090269.X01Im RIS seit
30.03.2010Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010