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L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
AVG §8;Rechtssatz
In Bezug auf einen Verstoß gegen den Flächenwidmungsplan besteht nur im Hinblick auf die Festlegungen ein Nachbarrecht, soweit damit ein Immissionsschutz verbunden ist. Das Kriterium des in der Widmung "Freiland" zulässigen ortsüblichen Städels gemäß § 41 Abs. 2 Tir ROG 2006 stellt keine solche Festlegung des Flächenwidmungsplanes dar.In Bezug auf einen Verstoß gegen den Flächenwidmungsplan besteht nur im Hinblick auf die Festlegungen ein Nachbarrecht, soweit damit ein Immissionsschutz verbunden ist. Das Kriterium des in der Widmung "Freiland" zulässigen ortsüblichen Städels gemäß Paragraph 41, Absatz 2, Tir ROG 2006 stellt keine solche Festlegung des Flächenwidmungsplanes dar.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008060172.X01Im RIS seit
29.03.2010Zuletzt aktualisiert am
27.04.2010