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E2D Assoziierung TürkeiNorm
ARB1/80 Art6;Rechtssatz
Die Beurteilung der (Vor-)Frage für die Erteilung eines Befreiungsscheines an einen türkischen Staatsbürger über das Vorliegen einer Berechtigung nach dem ARB Nr. 1/80 iSd § 4c Abs 2 AuslBG durch das AMS ist für die Niederlassungsbehörde bei Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht bindend.Die Beurteilung der (Vor-)Frage für die Erteilung eines Befreiungsscheines an einen türkischen Staatsbürger über das Vorliegen einer Berechtigung nach dem ARB Nr. 1/80 iSd Paragraph 4 c, Absatz 2, AuslBG durch das AMS ist für die Niederlassungsbehörde bei Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht bindend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007210429.X02Im RIS seit
26.03.2010Zuletzt aktualisiert am
18.10.2011