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E2D Assoziierung TürkeiNorm
ARB1/80;Rechtssatz
In einem Verfahren betreffend Verlängerung einer Arbeitserlaubnis, kann der um Verlängerung Ansuchende aus dem Umstand, dass seinem Vater die österreichische Staatsbürgerschaft zuerkannt worden ist, allein ein Aufenthaltsrecht nicht mit Erfolg ableiten (vgl. E VfGH 16. Dezember 2009, G 244/09). Dem Antragsteller fehlten daher im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides jedenfalls nicht nur die in § 14a und § 14e AuslBG geforderten Zeiten erlaubter Beschäftigung, sondern auch die Voraussetzung einer rechtmäßigen Niederlassung im Bundesgebiet.In einem Verfahren betreffend Verlängerung einer Arbeitserlaubnis, kann der um Verlängerung Ansuchende aus dem Umstand, dass seinem Vater die österreichische Staatsbürgerschaft zuerkannt worden ist, allein ein Aufenthaltsrecht nicht mit Erfolg ableiten vergleiche E VfGH 16. Dezember 2009, G 244/09). Dem Antragsteller fehlten daher im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides jedenfalls nicht nur die in Paragraph 14 a und Paragraph 14 e, AuslBG geforderten Zeiten erlaubter Beschäftigung, sondern auch die Voraussetzung einer rechtmäßigen Niederlassung im Bundesgebiet.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007090097.X01Im RIS seit
30.03.2010Zuletzt aktualisiert am
29.12.2011