RS Vwgh 2010/2/26 2009/02/0297

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Veröffentlicht am 26.02.2010
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Index

L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GVG Tir 1996 §36 Abs1 litd;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0091 E 27. Juni 2002 RS 3

Stammrechtssatz

Für die Vorsatzform des bedingten Vorsatzes (dolus eventualis) genügt es, wenn der Täter die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbildes ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009020297.X03

Im RIS seit

01.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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