Index
L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr TirolNorm
GVG Tir 1996 §36 Abs1 litd;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0091 E 27. Juni 2002 RS 3Stammrechtssatz
Für die Vorsatzform des bedingten Vorsatzes (dolus eventualis) genügt es, wenn der Täter die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbildes ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009020297.X03Im RIS seit
01.04.2010Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010