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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Wird dem Bf der Bericht des Meldungslegers einschießlich einer Skizze des Vorfallortes, auf dem sowohl die Abstellposition des Fahrzeuges als auch der Standort der Beamten eingezeichnet sind, innerhalb der Frist des § 31 Abs. 2 VStG vorgehalten, stellt das eine iSd § 32 Abs. 2 VStG geeignete Verfolgungshandlung dar.Wird dem Bf der Bericht des Meldungslegers einschießlich einer Skizze des Vorfallortes, auf dem sowohl die Abstellposition des Fahrzeuges als auch der Standort der Beamten eingezeichnet sind, innerhalb der Frist des Paragraph 31, Absatz 2, VStG vorgehalten, stellt das eine iSd Paragraph 32, Absatz 2, VStG geeignete Verfolgungshandlung dar.
Schlagworte
Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009020178.X01Im RIS seit
17.03.2010Zuletzt aktualisiert am
28.04.2010