Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/02/0188 E 30. Mai 1997 RS 2 (Hier mit dem Zusatz: Auf einen Bescheid des Bundessozialamtes über eine Minderung der Erwerbsfähigkeit kommt es nicht an.)Stammrechtssatz
Die Feststellung, ob eine Person dauernd stark gehbehindert ist, ist Gegenstand des Beweises durch einen ärztlichen Amtssachverständigen.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008020403.X02Im RIS seit
17.03.2010Zuletzt aktualisiert am
28.04.2010