Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Die mangelnde Vorlage einer Bescheinigung über eine strafgerichtliche Verfolgung des Asylwerbers in Nigeria ist in einem Verfahren betreffend §§ 7, 8 Abs 1 und 2 AsylG 1997 noch kein ausreichender Grund für seine Unglaubwürdigkeit.Die mangelnde Vorlage einer Bescheinigung über eine strafgerichtliche Verfolgung des Asylwerbers in Nigeria ist in einem Verfahren betreffend Paragraphen 7, 8, Absatz eins und 2 AsylG 1997 noch kein ausreichender Grund für seine Unglaubwürdigkeit.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete "zu einem anderen Bescheid"European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2005200453.X01Im RIS seit
04.04.2010Zuletzt aktualisiert am
09.06.2010