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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Rechtssatz
Auch betreffend z.B. einen Schrankfachvertrag, der zivilrechtlich durchaus als Mietvertrag angesehen werden kann (vgl. dazu die bei Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren8, unter E 63 zu § 33 TP 5 GebG referierte Rechtsprechung des OGH), ist es so, dass der Fachmieter nicht ohne Mitwirkung der Bank Zugang zum Safe hat.Auch betreffend z.B. einen Schrankfachvertrag, der zivilrechtlich durchaus als Mietvertrag angesehen werden kann vergleiche dazu die bei Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren8, unter E 63 zu Paragraph 33, TP 5 GebG referierte Rechtsprechung des OGH), ist es so, dass der Fachmieter nicht ohne Mitwirkung der Bank Zugang zum Safe hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008160182.X03Im RIS seit
19.04.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015