RS Vwgh 2010/3/11 2008/16/0182

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Veröffentlicht am 11.03.2010
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Rechtssatz

Auch betreffend z.B. einen Schrankfachvertrag, der zivilrechtlich durchaus als Mietvertrag angesehen werden kann (vgl. dazu die bei Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren8, unter E 63 zu § 33 TP 5 GebG referierte Rechtsprechung des OGH), ist es so, dass der Fachmieter nicht ohne Mitwirkung der Bank Zugang zum Safe hat.Auch betreffend z.B. einen Schrankfachvertrag, der zivilrechtlich durchaus als Mietvertrag angesehen werden kann vergleiche dazu die bei Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren8, unter E 63 zu Paragraph 33, TP 5 GebG referierte Rechtsprechung des OGH), ist es so, dass der Fachmieter nicht ohne Mitwirkung der Bank Zugang zum Safe hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008160182.X03

Im RIS seit

19.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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