RS Vwgh 2010/3/11 2008/16/0132

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Veröffentlicht am 11.03.2010
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/16/0133 2008/16/0137 2008/16/0136

Rechtssatz

In der Begründung hat die Behörde unter anderem auf das Vorbringen des Abgabenpflichtigen im Verwaltungsverfahren beider Instanzen sachverhaltsbezogen im einzelnen einzugehen und dabei jene Erwägungen darzustellen, die sie bewogen haben, einen anderen als den vom Abgabenpflichtigen behaupteten Sachverhalt als erwiesen anzunehmen (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 22. September 2005, Zl. 2005/14/0026 und die dort zitierte hg. Vorjudikatur).In der Begründung hat die Behörde unter anderem auf das Vorbringen des Abgabenpflichtigen im Verwaltungsverfahren beider Instanzen sachverhaltsbezogen im einzelnen einzugehen und dabei jene Erwägungen darzustellen, die sie bewogen haben, einen anderen als den vom Abgabenpflichtigen behaupteten Sachverhalt als erwiesen anzunehmen vergleiche dazu das hg. Erkenntnis vom 22. September 2005, Zl. 2005/14/0026 und die dort zitierte hg. Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008160132.X02

Im RIS seit

19.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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