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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §288 Abs1 litd;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/16/0133 2008/16/0137 2008/16/0136Rechtssatz
In der Begründung hat die Behörde unter anderem auf das Vorbringen des Abgabenpflichtigen im Verwaltungsverfahren beider Instanzen sachverhaltsbezogen im einzelnen einzugehen und dabei jene Erwägungen darzustellen, die sie bewogen haben, einen anderen als den vom Abgabenpflichtigen behaupteten Sachverhalt als erwiesen anzunehmen (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 22. September 2005, Zl. 2005/14/0026 und die dort zitierte hg. Vorjudikatur).In der Begründung hat die Behörde unter anderem auf das Vorbringen des Abgabenpflichtigen im Verwaltungsverfahren beider Instanzen sachverhaltsbezogen im einzelnen einzugehen und dabei jene Erwägungen darzustellen, die sie bewogen haben, einen anderen als den vom Abgabenpflichtigen behaupteten Sachverhalt als erwiesen anzunehmen vergleiche dazu das hg. Erkenntnis vom 22. September 2005, Zl. 2005/14/0026 und die dort zitierte hg. Vorjudikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008160132.X02Im RIS seit
19.04.2010Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013