Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §308 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/14/0241 E 25. Februar 2003 RS 1Stammrechtssatz
Ein Vertreter mit einem ordnungsmäßigen Kanzleibetrieb darf sich im Allgemeinen, so lange er nicht durch Fälle von Unzuverlässigkeit zu persönlicher Aufsicht und zu Kontrollmaßnahmen genötigt wird, darauf verlassen, dass sein Kanzleipersonal eine ihm aufgetragene Weisung auch befolgt (Hinweis E 11.3.1992, 91/13/0129).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008160034.X03Im RIS seit
24.04.2010Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010