RS Vwgh 2010/3/12 2010/17/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.2010
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
60/02 Arbeitnehmerschutz
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

BAO §4;
KBGG 2001 §49 Abs23 idF 2009/I/116;
VwRallg;
  1. BAO § 4 heute
  2. BAO § 4 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019
  3. BAO § 4 gültig von 01.01.2013 bis 29.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  4. BAO § 4 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009
  5. BAO § 4 gültig von 01.01.1995 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994
  6. BAO § 4 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Die Anwendung bereits außer Kraft getretener oder novellierter abgabenrechtlicher Bestimmungen für zurückliegende Zeiträume in ihrer in diesem Zeitraum geltenden Fassung (gleichgültig, ob die Bestimmung formal im Sinne des B-VG außer Kraft getreten ist, und nach dem Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften anzuwenden ist, oder ob lediglich der zeitliche Anwendungsbereich der Bestimmung eingeschränkt wurde, die Regelung aber formal in Kraft belassen wurde) begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. § 49 Abs. 23 KBGG in der Fassung BGBl. I Nr. 116/2009 stellt eindeutig klar, dass der Rechtsfolgenbereich des 4. Abschnitts des Kinderbetreuungsgeldgesetzes in der Fassung vor der genannten Novelle nicht beseitigt wurde.Die Anwendung bereits außer Kraft getretener oder novellierter abgabenrechtlicher Bestimmungen für zurückliegende Zeiträume in ihrer in diesem Zeitraum geltenden Fassung (gleichgültig, ob die Bestimmung formal im Sinne des B-VG außer Kraft getreten ist, und nach dem Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften anzuwenden ist, oder ob lediglich der zeitliche Anwendungsbereich der Bestimmung eingeschränkt wurde, die Regelung aber formal in Kraft belassen wurde) begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Paragraph 49, Absatz 23, KBGG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2009, stellt eindeutig klar, dass der Rechtsfolgenbereich des 4. Abschnitts des Kinderbetreuungsgeldgesetzes in der Fassung vor der genannten Novelle nicht beseitigt wurde.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2010170040.X01

Im RIS seit

24.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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