RS Vwgh 2010/3/15 2007/01/0482

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Veröffentlicht am 15.03.2010
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §56;
StbG 1965 §32;
StbG 1985 §32;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/01/0213 E 16. September 1992 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Die Rechtsfrage, ob ein Bf die österreichische Staatsbürgerschaft verloren hat, ist nach den staatsbürgerschaftsrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die zum betreffenden Zeitpunkt in Geltung standen. Es obliegt der Beurteilung der belangten Behörde, was an dem Tag, an dem die Bf die fremde Staatsbürgerschaft erwirbt (hier die britische), in Ansehung der österreichischen Staatsbürgerschaft rechtens war. Dies ergibt die Auslegung der hiefür maßgeblichen Rechtsvorschrift (vergleiche die allgemeinen Ausführungen dazu, welche Sachlage und Rechtslage bei Erlassung eines Bescheides anzuwenden ist, im E VS 28.11.1983, VwSlg 11237 A/1983).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007010482.X02

Im RIS seit

21.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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