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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;Rechtssatz
Ein auf § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 gestützter Auftrag darf ausschließlich die Entfernung der konsenslosen Neuerung, nicht aber die Verpflichtung zur Setzung einer neuen Maßnahme beinhalten (vgl. E 23. Mai 1995, 91/07/0120).Ein auf Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 gestützter Auftrag darf ausschließlich die Entfernung der konsenslosen Neuerung, nicht aber die Verpflichtung zur Setzung einer neuen Maßnahme beinhalten vergleiche E 23. Mai 1995, 91/07/0120).
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009070034.X01Im RIS seit
21.04.2010Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010