Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137 / Allg VfGG §19 Abs3 Z3Leitsatz
Einstellung des Verfahrens nach Zurückziehung der KlageSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung:
Aufgrund der erfolgten Zurückziehung der Klage ist das Verfahren gemäß §19 Abs3 Z3 VerfGG einzustellen.
Ein Zuspruch von Verfahrenskosten hat nicht stattzufinden, weil der beklagte Bund erklärt hat, keine Kosten geltend zu machen.
Schlagworte
VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:A140.1989Dokumentnummer
JFT_10099773_89A00140_00