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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
ASVG §293 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2008/22/0347 E 21. Juni 2011Rechtssatz
In einem - nicht der Konstellation im E vom 3. April 2009, 2008/22/0711 (ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Ehepaar) entsprechenden - Nachzugsfall ist das Einkommen des Zusammenführenden dann für ihn selbst und den Angehörigen als ausreichend iSd § 11 Abs. 5 NAG 2005 anzusehen, wenn Unterhaltsmittel in Höhe des doppelten Ausgleichszulagenrichtsatzes für beide zur Verfügung stehen (Hinweis E vom 17. Dezember 2009, 2009/22/0231).In einem - nicht der Konstellation im E vom 3. April 2009, 2008/22/0711 (ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Ehepaar) entsprechenden - Nachzugsfall ist das Einkommen des Zusammenführenden dann für ihn selbst und den Angehörigen als ausreichend iSd Paragraph 11, Absatz 5, NAG 2005 anzusehen, wenn Unterhaltsmittel in Höhe des doppelten Ausgleichszulagenrichtsatzes für beide zur Verfügung stehen (Hinweis E vom 17. Dezember 2009, 2009/22/0231).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008220632.X03Im RIS seit
29.04.2010Zuletzt aktualisiert am
30.05.2012