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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Wurde ein Projekt (hier: Graben) rechtskräftig kollaudiert, so wurde damit auch bindend die in einem Verfahren nach § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 ebenfalls zu prüfende Frage entschieden, ob die konkrete Ausführung dieses Projekts eine im Vergleich zur vorliegenden Bewilligung eigenmächtige Neuerung darstellt oder nicht. Für ein Vorgehen nach § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 - im Zusammenhang mit dieser konkreten Ausführung des Projekts - wäre somit kein Raum mehr.Wurde ein Projekt (hier: Graben) rechtskräftig kollaudiert, so wurde damit auch bindend die in einem Verfahren nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 ebenfalls zu prüfende Frage entschieden, ob die konkrete Ausführung dieses Projekts eine im Vergleich zur vorliegenden Bewilligung eigenmächtige Neuerung darstellt oder nicht. Für ein Vorgehen nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 - im Zusammenhang mit dieser konkreten Ausführung des Projekts - wäre somit kein Raum mehr.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008070157.X02Im RIS seit
21.04.2010Zuletzt aktualisiert am
28.05.2010