Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §163 Abs3 Z7 idF 1995/297;Rechtssatz
Im Zeitpunkt der Emeritierung des Beschwerdeführes mit Ablauf des 30. September 2001 fand dessen Anspruch auf Nebengebührenzulagen noch im NGZG 1971 seine Begründung. § 163 Abs. 3 Z. 7 BDG 1979, der nur einzelne Bestimmungen des PG 1965 für anwendbar erklärte, das NGZG 1971 jedoch unerwähnt ließ, kam nicht die Bedeutung zu, dass dadurch Ansprüche von Ordentlichen Universitäts(Hochschul)professoren nach dem NGZG 1971 schlechthin ausgeschlossen waren. Ein Anspruch auf Nebengebührenzulagen beurteilt sich nämlich nach dem NGZG 1971, nicht jedoch nach dem PG 1965, insbesondere nicht nach den in § 163 Abs. 3 Z. 7 BDG 1979 verwiesenen Bestimmungen des PG 1965; dieser Anspruch stand neben einem Anspruch auf Emeritierungsbezug, der dem Ruhegenuss gleichgestellt war, nach § 163 Abs. 4 BDG 1979 zu. (Vgl zum Fall einer Emeritierung mit Ablauf des 30. September 2004 das E vom 26. April 2006, Zl. 2005/12/0259)Im Zeitpunkt der Emeritierung des Beschwerdeführes mit Ablauf des 30. September 2001 fand dessen Anspruch auf Nebengebührenzulagen noch im NGZG 1971 seine Begründung. Paragraph 163, Absatz 3, Ziffer 7, BDG 1979, der nur einzelne Bestimmungen des PG 1965 für anwendbar erklärte, das NGZG 1971 jedoch unerwähnt ließ, kam nicht die Bedeutung zu, dass dadurch Ansprüche von Ordentlichen Universitäts(Hochschul)professoren nach dem NGZG 1971 schlechthin ausgeschlossen waren. Ein Anspruch auf Nebengebührenzulagen beurteilt sich nämlich nach dem NGZG 1971, nicht jedoch nach dem PG 1965, insbesondere nicht nach den in Paragraph 163, Absatz 3, Ziffer 7, BDG 1979 verwiesenen Bestimmungen des PG 1965; dieser Anspruch stand neben einem Anspruch auf Emeritierungsbezug, der dem Ruhegenuss gleichgestellt war, nach Paragraph 163, Absatz 4, BDG 1979 zu. (Vgl zum Fall einer Emeritierung mit Ablauf des 30. September 2004 das E vom 26. April 2006, Zl. 2005/12/0259)
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009120034.X01Im RIS seit
16.04.2010Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011