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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §45 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1934/73 E 14. Februar 1975 RS 2Stammrechtssatz
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung von einer verordneten Gewichtsbeschränkung kann nur auf § 45 Abs 1 StVO 1960, nicht aber (auch) auf Abs 2 jener Gesetzesstelle gestützt werden.Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung von einer verordneten Gewichtsbeschränkung kann nur auf Paragraph 45, Absatz eins, StVO 1960, nicht aber (auch) auf Absatz 2, jener Gesetzesstelle gestützt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008020151.X01Im RIS seit
21.04.2010Zuletzt aktualisiert am
27.05.2010