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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;Rechtssatz
Unter den Begriff "Erwerbstätigkeit" fallen alle Tätigkeiten, die sich als aktive Betätigung im Erwerbsleben darstellen (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Band IIIC, § 37 Tz. 23).Unter den Begriff "Erwerbstätigkeit" fallen alle Tätigkeiten, die sich als aktive Betätigung im Erwerbsleben darstellen vergleiche Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Band IIIC, Paragraph 37, Tz. 23).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008150094.X01Im RIS seit
04.05.2010Zuletzt aktualisiert am
17.01.2017