RS Vwgh 2010/3/22 2007/15/0265

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.2010
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Abgabenbehörde, auf Grund einzelner Aufzeichnungen eine Rekonstruktion der Einnahmen und Ausgaben des Abgabepflichtigen vorzunehmen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 2. Juni 1992, 88/14/0080).Es ist nicht Aufgabe der Abgabenbehörde, auf Grund einzelner Aufzeichnungen eine Rekonstruktion der Einnahmen und Ausgaben des Abgabepflichtigen vorzunehmen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 2. Juni 1992, 88/14/0080).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007150265.X01

Im RIS seit

29.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten