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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Es ist nicht Aufgabe der Abgabenbehörde, auf Grund einzelner Aufzeichnungen eine Rekonstruktion der Einnahmen und Ausgaben des Abgabepflichtigen vorzunehmen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 2. Juni 1992, 88/14/0080).Es ist nicht Aufgabe der Abgabenbehörde, auf Grund einzelner Aufzeichnungen eine Rekonstruktion der Einnahmen und Ausgaben des Abgabepflichtigen vorzunehmen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 2. Juni 1992, 88/14/0080).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007150265.X01Im RIS seit
29.04.2010Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010