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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (siehe dazu Ritz, BAO3, § 162 Tz. 1, mit Hinweis auf die hg. Rechtsprechung). Für die Präzisierung einer schriftlich ergangenen Aufforderung muss Gleiches gelten.Die Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (siehe dazu Ritz, BAO3, Paragraph 162, Tz. 1, mit Hinweis auf die hg. Rechtsprechung). Für die Präzisierung einer schriftlich ergangenen Aufforderung muss Gleiches gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006150284.X01Im RIS seit
22.04.2010Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010