RS Vwgh 2010/3/22 2006/15/0284

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Veröffentlicht am 22.03.2010
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (siehe dazu Ritz, BAO3, § 162 Tz. 1, mit Hinweis auf die hg. Rechtsprechung). Für die Präzisierung einer schriftlich ergangenen Aufforderung muss Gleiches gelten.Die Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (siehe dazu Ritz, BAO3, Paragraph 162, Tz. 1, mit Hinweis auf die hg. Rechtsprechung). Für die Präzisierung einer schriftlich ergangenen Aufforderung muss Gleiches gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2006150284.X01

Im RIS seit

22.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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