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19/05 MenschenrechteNorm
FrPolG 2005 §60 Abs1;Rechtssatz
Es besteht ein großes öffentliches Interesse an der Verhinderung des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, der eine schwere und besonders verwerfliche strafbare Handlung gegen die Sittlichkeit darstellt (Hinweis E 2. September 2008, 2006/18/0333).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010180041.X01Im RIS seit
15.04.2010Zuletzt aktualisiert am
28.05.2010