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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33a;Rechtssatz
Treffen die Voraussetzungen gemäß § 33a VwGG nur in Bezug auf einzelne Spruchteile des bekämpften Bescheides zu, kann die Beschwerdeablehnung nach der Praxis des VwGH in diesem Umfang, somit auch nur teilweise, vorgenommen werden.Treffen die Voraussetzungen gemäß Paragraph 33 a, VwGG nur in Bezug auf einzelne Spruchteile des bekämpften Bescheides zu, kann die Beschwerdeablehnung nach der Praxis des VwGH in diesem Umfang, somit auch nur teilweise, vorgenommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010210006.X02Im RIS seit
24.04.2010Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013