Index
19/05 MenschenrechteNorm
FrPolG 2005 §60;Rechtssatz
Es steht mit der Judikatur des EGMR im Einklang, dass im Fall der Begehung schwerer Straftaten wie bewaffneten Raubes die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes im Blick auf Art 8 MRK keinen grundsätzlichen Bedenken begegnet.Es steht mit der Judikatur des EGMR im Einklang, dass im Fall der Begehung schwerer Straftaten wie bewaffneten Raubes die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes im Blick auf Artikel 8, MRK keinen grundsätzlichen Bedenken begegnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009210073.X01Im RIS seit
04.05.2010Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011