RS Vwgh 2010/3/25 2009/21/0033

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Veröffentlicht am 25.03.2010
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

ABGB §7;
AsylG 1997 §19 Abs1;
AsylG 2005 §13;
NAG 2005 §1 Abs2 Z1;
NAG 2005 §54;
StbG 1985 §20;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine analoge Anwendung des § 20 StbG 1985 dergestalt, dass dem nach asylgesetzlichen Bestimmungen vorläufig zum Aufenthalt in Österreich berechtigten Fremden, der einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem NAG 2005 gestellt hat, die Erteilung des Aufenthaltsrechts für den Fall der Zurückziehung des Antrages auf Asylgewährung zugesichert wird, scheitert schon daran, dass in diesem Zusammenhang das NAG 2005 keine Lücke erkennen lässt.Eine analoge Anwendung des Paragraph 20, StbG 1985 dergestalt, dass dem nach asylgesetzlichen Bestimmungen vorläufig zum Aufenthalt in Österreich berechtigten Fremden, der einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem NAG 2005 gestellt hat, die Erteilung des Aufenthaltsrechts für den Fall der Zurückziehung des Antrages auf Asylgewährung zugesichert wird, scheitert schon daran, dass in diesem Zusammenhang das NAG 2005 keine Lücke erkennen lässt.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009210033.X02

Im RIS seit

30.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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