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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Rechtssatz
Eine analoge Anwendung des § 20 StbG 1985 dergestalt, dass dem nach asylgesetzlichen Bestimmungen vorläufig zum Aufenthalt in Österreich berechtigten Fremden, der einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem NAG 2005 gestellt hat, die Erteilung des Aufenthaltsrechts für den Fall der Zurückziehung des Antrages auf Asylgewährung zugesichert wird, scheitert schon daran, dass in diesem Zusammenhang das NAG 2005 keine Lücke erkennen lässt.Eine analoge Anwendung des Paragraph 20, StbG 1985 dergestalt, dass dem nach asylgesetzlichen Bestimmungen vorläufig zum Aufenthalt in Österreich berechtigten Fremden, der einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem NAG 2005 gestellt hat, die Erteilung des Aufenthaltsrechts für den Fall der Zurückziehung des Antrages auf Asylgewährung zugesichert wird, scheitert schon daran, dass in diesem Zusammenhang das NAG 2005 keine Lücke erkennen lässt.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009210033.X02Im RIS seit
30.04.2010Zuletzt aktualisiert am
09.06.2010