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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/16/0004Rechtssatz
Während man unter einem Stiftungsgeschäft im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 7 ErbStG den Vermögensübergang anlässlich der Errichtung der Stiftung versteht, unterliegen Zuwendungen an eine bestehende Stiftung der Steuer nach § 3 Abs. 1 Z 1 oder 2 ErbStG (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Anm. 71 zu § 3 ErbStG).Während man unter einem Stiftungsgeschäft im Sinne des Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 7, ErbStG den Vermögensübergang anlässlich der Errichtung der Stiftung versteht, unterliegen Zuwendungen an eine bestehende Stiftung der Steuer nach Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, oder 2 ErbStG vergleiche Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band römisch drei, Anmerkung 71 zu Paragraph 3, ErbStG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008160003.X01Im RIS seit
24.04.2010Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010