RS Vwgh 2010/3/25 2008/16/0003

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Veröffentlicht am 25.03.2010
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z1;
ErbStG §3 Abs1 Z2;
ErbStG §3 Abs1 Z7;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/16/0004

Rechtssatz

Während man unter einem Stiftungsgeschäft im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 7 ErbStG den Vermögensübergang anlässlich der Errichtung der Stiftung versteht, unterliegen Zuwendungen an eine bestehende Stiftung der Steuer nach § 3 Abs. 1 Z 1 oder 2 ErbStG (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Anm. 71 zu § 3 ErbStG).Während man unter einem Stiftungsgeschäft im Sinne des Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 7, ErbStG den Vermögensübergang anlässlich der Errichtung der Stiftung versteht, unterliegen Zuwendungen an eine bestehende Stiftung der Steuer nach Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, oder 2 ErbStG vergleiche Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band römisch drei, Anmerkung 71 zu Paragraph 3, ErbStG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008160003.X01

Im RIS seit

24.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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