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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2005/I/103;Rechtssatz
Dass der Arbeitgeber den Ausländer persönlich nicht gekannt oder von dessen Tätigkeit auch nichts gewusst hat, exkulpiert ihn nicht, zumal eine Bestellung seines Sohnes zum verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs. 2 VStG nicht gemäß § 28a Abs. 3 AuslBG der zuständigen Behörde bekannt gemacht worden war, damit aber seine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die Einhaltung auch der Bestimmungen dieses Gesetzes weiterhin bei ihm lag.Dass der Arbeitgeber den Ausländer persönlich nicht gekannt oder von dessen Tätigkeit auch nichts gewusst hat, exkulpiert ihn nicht, zumal eine Bestellung seines Sohnes zum verantwortlichen Beauftragten iSd Paragraph 9, Absatz 2, VStG nicht gemäß Paragraph 28 a, Absatz 3, AuslBG der zuständigen Behörde bekannt gemacht worden war, damit aber seine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die Einhaltung auch der Bestimmungen dieses Gesetzes weiterhin bei ihm lag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008090203.X02Im RIS seit
22.04.2010Zuletzt aktualisiert am
24.10.2013