RS Vwgh 2010/4/13 2008/05/0223

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Veröffentlicht am 13.04.2010
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Index

L85002 Straßen Kärnten
10/10 Grundrechte

Norm

LStG Krnt 1991 §36 Abs1;
LStG Krnt 1991 §38 Abs2;
LStG Krnt 1991 §6;
StGG Art5;

Rechtssatz

Bei Klärung der Frage, ob ein Straßenbauprojekt das Notwendigkeitskriterium erfüllt, ist zu berücksichtigen, dass die Notwendigkeit einer Enteignung zumindest schon dann gegeben ist, wenn durch Baumaßnahmen ungünstige Verkehrsverhältnisse verbessert werden können (Hinweis E vom 15. Oktober 1996, 94/05/0005).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008050223.X01

Im RIS seit

06.05.2010

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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