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L85002 Straßen KärntenRechtssatz
Bei Klärung der Frage, ob ein Straßenbauprojekt das Notwendigkeitskriterium erfüllt, ist zu berücksichtigen, dass die Notwendigkeit einer Enteignung zumindest schon dann gegeben ist, wenn durch Baumaßnahmen ungünstige Verkehrsverhältnisse verbessert werden können (Hinweis E vom 15. Oktober 1996, 94/05/0005).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008050223.X01Im RIS seit
06.05.2010Zuletzt aktualisiert am
01.07.2010