RS Vwgh 2010/4/15 2009/06/0227

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Veröffentlicht am 15.04.2010
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Index

L85005 Straßen Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStG Slbg 1972 §12 Abs1;

Rechtssatz

Gemäß § 12 Abs. 1 zweiter Satz letzter Satzteil Slbg LStG 1972 ist - wenn auch seit der Novelle LGBl. Nr. 92/2001 missverständlich formuliert - auch die Enteignung von baulichen und sonstigen Anlagen zulässig, wenn ihre Entfernung aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten ist. § 12 Abs. 1 Slbg LStG 1972 lässt also auch die Enteignung eines Superädifikates zu.Gemäß Paragraph 12, Absatz eins, zweiter Satz letzter Satzteil Slbg LStG 1972 ist - wenn auch seit der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 92 aus 2001, missverständlich formuliert - auch die Enteignung von baulichen und sonstigen Anlagen zulässig, wenn ihre Entfernung aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten ist. Paragraph 12, Absatz eins, Slbg LStG 1972 lässt also auch die Enteignung eines Superädifikates zu.

Schlagworte

Enteignung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009060227.X03

Im RIS seit

10.05.2010

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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