Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293;Rechtssatz
Bei der nach § 11 Abs. 5 NAG 2005 vorzunehmenden Berechnung ist weder ein "Wert der freien Station" zu berücksichtigen, noch ist eine Grundlage dafür im Gesetz vorhanden, zusätzlich zu den in § 293 ASVG vorgesehenen Richtsätzen einen Steigerungsbetrag im Ausmaß der Mietkosten hinzuzurechnen (Hinweis E vom 3. April 2009, 2008/22/0711).Bei der nach Paragraph 11, Absatz 5, NAG 2005 vorzunehmenden Berechnung ist weder ein "Wert der freien Station" zu berücksichtigen, noch ist eine Grundlage dafür im Gesetz vorhanden, zusätzlich zu den in Paragraph 293, ASVG vorgesehenen Richtsätzen einen Steigerungsbetrag im Ausmaß der Mietkosten hinzuzurechnen (Hinweis E vom 3. April 2009, 2008/22/0711).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008220094.X03Im RIS seit
14.05.2010Zuletzt aktualisiert am
19.04.2011