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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/06/0313 E 27. November 2007 RS 2Stammrechtssatz
Der Nachbar besitzt keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Projektunterlagen in jeder Hinsicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, sofern sie eine zur Verfolgung seiner Rechte ausreichende Information vermitteln (siehe dazu Hauer, Der Nachbar im Baurecht5, 66, m.w.N.).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006060152.X01Im RIS seit
06.05.2010Zuletzt aktualisiert am
02.02.2012