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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144a;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Entscheidungen des Asylgerichtshofes - Durch den Berichtigungsbeschluss des VfGH iSd § 419 ZPO wurde der ursprünglich ergangene Abtretungsbeschluss des VfGH aus dem Rechtsbestand getilgt. Dem Antrag der Asylwerberin auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung konnte somit schon mangels Vorliegens einer beim VwGH eingebrachten Beschwerde, die die Voraussetzung für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung bildet (Hinweis B 3. Mai 2007, AW 2007/11/0017), nicht stattgegeben werden.Nichtstattgebung - Entscheidungen des Asylgerichtshofes - Durch den Berichtigungsbeschluss des VfGH iSd Paragraph 419, ZPO wurde der ursprünglich ergangene Abtretungsbeschluss des VfGH aus dem Rechtsbestand getilgt. Dem Antrag der Asylwerberin auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung konnte somit schon mangels Vorliegens einer beim VwGH eingebrachten Beschwerde, die die Voraussetzung für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung bildet (Hinweis B 3. Mai 2007, AW 2007/11/0017), nicht stattgegeben werden.
Schlagworte
Anspruch auf Zuerkennung Rechtzeitigkeit VfGH Begriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:AW2010230001.A01Im RIS seit
22.07.2010Zuletzt aktualisiert am
23.07.2010