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82/03 Ärzte Sonstiges SanitätspersonalNorm
ÄrzteG 1998 §136 Abs1 Z2;Rechtssatz
Im Verfahren über das Erlöschen der Berufsberechtigung nach § 59 ÄrzteG 1998 ist entscheidend, ob - bezogen auf den Zeitpunkt der Erlassung des entsprechenden Bescheides - Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Z 3 leg. cit. gegeben ist oder nicht. Liegen dem Verfahren Verletzungen von Berufspflichten des betroffenen Arztes zu Grunde, ist eine Wertung des Verhaltens vorzunehmen. Dabei ist zwecks Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen das Gewicht des Fehlverhaltens unter Bedachtnahme auf die seither verstrichene Zeit zu beurteilen, wobei ein bereits länger zurück liegendes Verhalten im Hinblick auf zwischenzeitiges Wohlverhalten weniger schwer wiegt als "aktuelle" Verstöße.Im Verfahren über das Erlöschen der Berufsberechtigung nach Paragraph 59, ÄrzteG 1998 ist entscheidend, ob - bezogen auf den Zeitpunkt der Erlassung des entsprechenden Bescheides - Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 3, leg. cit. gegeben ist oder nicht. Liegen dem Verfahren Verletzungen von Berufspflichten des betroffenen Arztes zu Grunde, ist eine Wertung des Verhaltens vorzunehmen. Dabei ist zwecks Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen das Gewicht des Fehlverhaltens unter Bedachtnahme auf die seither verstrichene Zeit zu beurteilen, wobei ein bereits länger zurück liegendes Verhalten im Hinblick auf zwischenzeitiges Wohlverhalten weniger schwer wiegt als "aktuelle" Verstöße.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010110047.X03Im RIS seit
13.05.2010Zuletzt aktualisiert am
20.01.2017