Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §14a Abs1 Z1 idF 2005/I/101;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/09/0070 E 4. September 2006 RS 2Stammrechtssatz
Aufenthaltstitel sind behördliche Entscheidungen (nunmehr auf Grund des am 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen NAG), mit denen ein Recht auf Aufenthalt oder Niederlassung grundsätzlich mit konstitutiver Wirkung eingeräumt wird (vgl. § 8 NAG; sowie Kutscher/Poschalko/Schmalzl, NAG 2006, Seite 8). (Hier: Ein Fall des § 57 iVm § 54 Abs. 1 NAG, in dem ein allfällig erteilter Aufenthaltstitel nur deklarative Wirkung hätte, liegt nicht vor.)Aufenthaltstitel sind behördliche Entscheidungen (nunmehr auf Grund des am 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen NAG), mit denen ein Recht auf Aufenthalt oder Niederlassung grundsätzlich mit konstitutiver Wirkung eingeräumt wird vergleiche Paragraph 8, NAG; sowie Kutscher/Poschalko/Schmalzl, NAG 2006, Seite 8). (Hier: Ein Fall des Paragraph 57, in Verbindung mit Paragraph 54, Absatz eins, NAG, in dem ein allfällig erteilter Aufenthaltstitel nur deklarative Wirkung hätte, liegt nicht vor.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010090081.X03Im RIS seit
25.05.2010Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010