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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Bei der Frage, ob ein "Werkvertrag (Subwerkvertrag)" zwischen dem Bf und einem Dritten vorgelegen hat, handelt es sich um eine auf Grund des Vorliegens eines bestimmten Sachverhaltes zu lösende Rechtsfrage, jedoch nicht um ein Sachverhaltsvorbringen (vgl. E 20. November 2008, 2008/09/0281).Bei der Frage, ob ein "Werkvertrag (Subwerkvertrag)" zwischen dem Bf und einem Dritten vorgelegen hat, handelt es sich um eine auf Grund des Vorliegens eines bestimmten Sachverhaltes zu lösende Rechtsfrage, jedoch nicht um ein Sachverhaltsvorbringen vergleiche E 20. November 2008, 2008/09/0281).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010090063.X01Im RIS seit
25.05.2010Zuletzt aktualisiert am
06.05.2016