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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §92 Abs1 Z3;Rechtssatz
Ausführungen zur Rechtswidrigkeit der Zugrundelegung eines Bruttomonatsbezugs in einem Verfahren betreffend Disziplinarstrafe der Geldstrafe, da die belBeh im angefochtenen Bescheid nicht dargelegt hat, wie sie zu diesem Betrag gelangt ist, und entgegen dem eindeutigen Wortlaut von § 92 Abs. 2 BDG 1979 nicht den (niedrigeren) Bruttomonatsbezug des Beamten zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnisses sondern denjenigen zum Zeitpunkt des angefochtenen (zweitinstanzlichen) Bescheides herangezogen hat.Ausführungen zur Rechtswidrigkeit der Zugrundelegung eines Bruttomonatsbezugs in einem Verfahren betreffend Disziplinarstrafe der Geldstrafe, da die belBeh im angefochtenen Bescheid nicht dargelegt hat, wie sie zu diesem Betrag gelangt ist, und entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Paragraph 92, Absatz 2, BDG 1979 nicht den (niedrigeren) Bruttomonatsbezug des Beamten zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnisses sondern denjenigen zum Zeitpunkt des angefochtenen (zweitinstanzlichen) Bescheides herangezogen hat.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009090307.X02Im RIS seit
23.05.2010Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010