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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §102 Abs1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0150 E 23. September 2004 RS 3Stammrechtssatz
Grundeigentümern im Schutzgebietsbereich kommt das Recht zu, sowohl gegen die Einbeziehung ihrer Grundstücke in ein Schutzgebiet als auch gegen die vorgesehenen Anordnungen über die Bewirtschaftung oder sonstige Benutzung ihrer Grundstücke Einwendungen zu erheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008070099.X07Im RIS seit
13.05.2010Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017