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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Einräumung einer Dienstbarkeit nach § 63 lit b WRG 1959 - Seinen Antrag begründete der Bf damit, dass im Rahmen der Erweiterung der Ortskanalisation Rohre verlegt worden seien. Diese seien undicht und würden nur eine mangelnde Haltbarkeit aufweisen. Die Einräumung der Dienstbarkeit gestatte Handlungen vorzunehmen, die "mit den Rechten des Liegenschaftseigentümers bzw Weiderechtsinhabers" in Widerspruch stünden und dem Bf "unwiederbringlichen Schaden" zufügen würden. Damit kam der Bf seiner Konkretisierungspflicht nicht ausreichend nach.Nichtstattgebung - Einräumung einer Dienstbarkeit nach Paragraph 63, Litera b, WRG 1959 - Seinen Antrag begründete der Bf damit, dass im Rahmen der Erweiterung der Ortskanalisation Rohre verlegt worden seien. Diese seien undicht und würden nur eine mangelnde Haltbarkeit aufweisen. Die Einräumung der Dienstbarkeit gestatte Handlungen vorzunehmen, die "mit den Rechten des Liegenschaftseigentümers bzw Weiderechtsinhabers" in Widerspruch stünden und dem Bf "unwiederbringlichen Schaden" zufügen würden. Damit kam der Bf seiner Konkretisierungspflicht nicht ausreichend nach.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:AW2010070008.A01Im RIS seit
22.07.2010Zuletzt aktualisiert am
23.07.2010